AGB

AGB für Blaupauser Zeichenbüro e.U.

Adressen
Eisweg 7/5, 8075 Hart bei Graz, Österreich

Telefonnummern
+43 660 5775568

Webseite
www.blaupauser.at

1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Leistungen, die von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. öffentlich angeboten werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Kostenvoranschläge sind i.d.R. kostenpflichtig, es sei denn, es wurde schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) und vorab Gegenteiliges vereinbart oder die Kostenfreiheit explizit schriftlich zugesichert. AGB von Drittanbietern und/oder nichtösterreichischen Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB von Geschäftskunden gelten auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit.

2 Leistungen

  1. Angebote und Terminangaben sind freibleibend. Mündlich erteilte Aufträge werden von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt wurden. Blaupauser Projektentwicklung GmbH. stellt verschiedene Leistungen zur Verfügung, welche im Vertrag individuell geregelt werden können und schriftlich festgehalten werden. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen.
  2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Blaupauser Projektentwicklung GmbH., die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; als höhere Gewalt verstehen sich Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportwesens oder sonstige, von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. nicht zu vertretende Umstände.
  3. Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Mit der Annahme des Auftrages und dessen Bestätigung kommt ein Vertrag über die Nutzung und Verwertung unserer Dienstleistungen zustande.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Blaupauser Projektentwicklung GmbH. alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen.
  5. Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angebrochene Stunden auf jeweils ½ Stunde (30 Minuten) aufgerundet.
  6. Sollte es im Rahmen der Auftragsabwicklung erforderlich werden, Leistungen von Drittanbietern und Zulieferern in Anspruch zu nehmen, übernimmt die Blaupauser Projektentwicklung GmbH. nur die Vermittlung dieser Leistung. Vereinbarungen und Abschlüsse mit dem/den Drittanbieter(n) erfolgen im wechselseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien, das zwingend erforderlich ist.

3 Vertragssprache

  1. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Vertragspartnerdienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.

4 Vertragslaufzeit

  1. Die Vertragslaufzeit ist bei Projekten Gegenstand detaillierter Vereinbarung. Projektbezogene Verträge verlängern sich in der Regel nicht automatisch und enden am vereinbarten Stichtag. Bei langfristigen Verträgen (z.B. Domainpflege mit regelmässigen Updates etc.) werden Kündigungsfristen gesondert, jedoch zwingend vereinbart. Sollte vor Ablauf der regulären Laufzeit nicht von einem der Vertragspartner gekündigt werden, so verlängert sich die Vertragslaufzeit stillschweigend um die jeweilige Erstvertragsdauer.
  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich mit Vertragsende, alle von uns erstellten Dokumente sowie Kopien davon, gemäß den jeweils in Kraft befindlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen von allen Datenträgern, auch nichtelektronischen, unverzüglich zu löschen, sofern eine Weiternutzung nicht ausdrücklich vereinbart worden war. Vorhandene Internet-Publikationen sind von allen genutzten und bestückten Servern zu entfernen.
  3. Verwendete, von uns entwickelte Codes und Software in jeder Form sowie beliebige sonstige mediale Produkte bleiben unser Eigentum und dürfen vom Vertragspartner ebenfalls nur weiterverwendet werden, sofern der Vertrag das ausdrücklich vorsieht bzw. vorsah. Sollten von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. erstellte Internetpublikationen spätestens 14 Tage nach Vertragende noch im Internet abrufbar sein, gilt dies gegebenenfalls als ein neuer Vertrag zwischen dem Vertragspartner und der Blaupauser Projektentwicklung GmbH., sofern nicht anders vereinbart.

5 Rücktrittsrecht und Kündigung

  1. Teilnehmer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen 14 Werktagen ab Bestelldatum, ohne Angabe von Gründen, jedoch nur vor Leistungsbeginn zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt das Datum des Poststempels.
  2. Kein Rücktrittsrecht besteht bei Dienstleistungen, die bereits innerhalb dieser Rücktrittsfrist stattfinden.
  3. Kündigung ist jeweils bis 30 Tage vor Vertragsende möglich. Die Kündigungen können nur schriftlich (Fax, Brief) entgegengenommen werden. Zur Wahrung der Frist genügt das Datum des Poststempels.

6 Preise

  1. Grundsätzlich gilt jener Preis als vereinbart, der sich aus den aktuellen Prospekten, Katalogen, Preislisten, Website und ähnlichen Publikationen der Blaupauser Projektentwicklung GmbH. ergibt.
  2. Preiserhöhungen während der vereinbarten Laufzeit werden hiermit ausgeschlossen.
  3. Preissenkungen werden ohne gesonderte Ankündigung bzw. Aufforderung an den Vertragspartner weitergegeben.
  4. Auf freiwillig von uns angebotene kostenlose Service-Leistungen über die Vertragsbestimmungen hinaus besteht kein Rechtsanspruch. Kostenlose Leistungen können von uns jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ihre längerfristige freiwillige Erbringung konstituiert keine gewohnheitsrechtlichen Ansprüche.
  5. Nimmt der Vertragspartner anderweitige Unterstützungs- und Supportleistungen in Anspruch, die nicht im jeweiligen Vertrag enthalten sind, werden diese gemäß des jeweils gültigen Preises oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet.
  6. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7 Zahlungsbedingungen

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Rechnungen von der Blaupauser Projektentwicklung GmbH. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge auf ein Konto der Blaupauser Projektentwicklung GmbH. zu überweisen.
  2. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. an. Der Teilnehmer ist verpflichtet, der Blaupauser Projektentwicklung GmbH. sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich die Blaupauser Projektentwicklung GmbH. vor.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, ist je ein Drittel des Kostenvoranschlags nach Präsentation des ersten Prototyps, der Ausarbeitungsvorstellung und nach Abnahme unabhängig davon fällig, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht.

8 Datenschutz

  1. Die Mitarbeiter der Blaupauser Projektentwicklung GmbH. unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
  2. Der Vertragspartner anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Teilnehmer für Zwecke unserer Buchhaltung und der Teilnehmerevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet.
  3. Vertragspartnerdaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Vertragspartner der Blaupauser Projektentwicklung GmbH. sind über diese Datenschutz­bestimmungen instruiert und entsprechend verpflichtet.
  4. Der Vertragspartner verpflichtet sich zu einem genauso sorgfältigen Umgang mit den Daten von Blaupauser Projektentwicklung GmbH..
  5. Der Vertragspartner stellt die Blaupauser Projektentwicklung GmbH. von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Blaupauser Projektentwicklung GmbH. ist nicht für die Datensicherung der bei Drittanbieter gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten an Drittanbietern übermittelt werden, stellt die Blaupauser Projektentwicklung GmbH. dem Vertragspartner auf Wunsch Sicherheitskopien der übermittelten Daten zur Verfügung.
  6. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass aufgrund technischer Gegebenheiten des Internets nicht auszuschließen ist, dass übermittelte und ausgetauschte Daten Dritten gegen den Willen der Vertragsparteien bekannt werden. Dieses Risiko ist von den Vertragsparteien in Kauf genommen.
  7. Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, über Leistungen und Produkte der Blaupauser Projektentwicklung GmbH. per E-Mail informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

9 Inhalte, Massenmailings, Mailingaktionen

  1. Es besteht für Blaupauser Projektentwicklung GmbH. keine Prüfungspflicht der Inhalte des Vertragspartner, gleich in welchem Medium, insbesondere auf deren Rechtmäßigkeit, Korrektheit und Wahrhaftigkeit. Für den Inhalt der Seiten ist der Vertragspartner in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Vertragspartner stellt Blaupauser Projektentwicklung GmbH. von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Seiten bei Drittanbietern frei.
  2. Der Vertragspartner sichert zu, mit seinen Inhalten keinerlei Patent-, Warenzeichen- oder andere Rechte Dritter zu verletzen. Er sichert gleichfalls zu, dass er seine Inhalte nicht zur Speicherung oder Verbreitung volksverhetzenden, obszönen, pornographischen oder verleumderischen Materials verwenden wird.
  3. Falls Inhalte des Vertragspartners gegen geltendes Recht verstossen, die Rechte Dritter offenkundig verletzen oder öffentlichen Anstoss erregen, ist Blaupauser Projektentwicklung GmbH. zur sofortigen Kündigung des Vertrags berechtigt. Dabei entstehende Kosten werden dem Vertragspartner in voller Höhe in Rechnung gestellt. Betroffene dritte Vertragspartner werden gegebenenfalls von Blaupauser Projektentwicklung GmbH.. informiert.
  4. Sinngemäß ist der Vertragspartner ebenfalls für die entsprechenden Inhalte von PR- und Mailingaktionen alleinverantwortlich (gleich in welchem Medium und auf welchem Wege), die Blaupauser Projektentwicklung GmbH. gegebenenfalls in seinem Auftrag und in seinem Namen durchführt. Blaupauser Projektentwicklung GmbH. fügt verschickten Mails und Postsendungen etc. einen Herkunfts- und Autorenhinweis bei, aus dem der Auftraggeber hervorgeht. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder sogenannte mass mailings (Mailingaktionen) via Elektronischer Mail zu veranlassen, ohne von den Empfängern dazu veranlasst worden zu sein (Spamming-Verbot).

10 Haftung, Schadenersatz

  1. Blaupauser Projektentwicklung GmbH. übernimmt keine Garantie dafür, dass Leistungen von Drittanbietern permanent verfügbar sind. Ebenso kann Blaupauser Projektentwicklung GmbH. für Störungen innerhalb des Internets keine Haftung übernehmen. Wir übernehmen zudem keinerlei Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch die in Auftrag gegebenen Arbeiten verursacht werden. Dies betrifft insbesondere die Inhalte von Internet-Publikationen und E-Mails im Vertragspartnerauftrag, sowie die Funktionalität von Software und dergleichen, die von uns oder unseren Beauftragten via Download oder anderweitig im Auftrag unserer Vertragspartner beschafft wurde.
  2. Unabhängig vom Rechtsgrund sind Haftung und Schadenersatzansprüche auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
  3. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass seine Internet-Publikationen nur mit spezieller Software (Webbetrachter, sog. Browser) aufgerufen werden können. Von uns erstellte Seiten für das Web werden in der Regel mit der neuesten Versionen von Google Chrome oder dem Nachfolgeprodukt des Unternehmens getestet. Die Funktionalität in anderen Browsern kann nicht immer garantiert werden, ausser es wurde vertraglich vereinbart.
  4. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben- und Schutzpflichten, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss und ausservertragliche Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist. Insbesondere sind (Termin-)Zusagen bei Projektaufträgen unverbindlich, da es in der Natur komplexer Arbeitsabläufe liegt, dass es zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann. Blaupauser Projektentwicklung GmbH. verpflichtet sich jedoch, Aufträge nach bestem Wissen und Können auszuführen.

 11 Urheberrechte

  1. Grundsätzlich bleiben alle Rechte bei der Blaupauser Projektentwicklung GmbH..
  2. Alle Urheberrechte im Rahmen eines Angebotes und/oder Auftrags entworfenen und erstellten Grafiken, Texte, Programme und Konzeptionen bleiben bei Blaupauser Projektentwicklung GmbH.. Von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. entworfene und erstellte Grafiken, Texte, Programme und Konzeptionen dürfen weder verändert noch weitergegeben und nur im ursprünglichen Sinn und Zusammenhang verwendet werden. Die Modifikation von Grafiken, Texten, Programmen und Konzeptionen müssen mit Blaupauser Projektentwicklung GmbH. abgesprochen und erlaubt werden.
  3. Wenn ein Werk im Sinn des UrHG zur Verfügung gestellt, verrechnet und vollständig bezahlt wurde, darf der Auftraggeber dieses Werk nutzen. Etwaige darüber hinaus gehende Nutzungsrechte des Vertragspartners müssen zusätzlich schriftlich vereinbart werden. Dazu gehört bei Programmen der Betrieb, die Vervielfältigung zur Sicherung und die Anpassung auf die eigenen Bedürfnisse. Weiters die eigene Nutzung von Grafiken, Texten und Konzeptionen.

12 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von der Blaupauser Projektentwicklung GmbH. bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner.
  2. Der Vertragspartner ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Vertragspartner auf das Eigentum der Blaupauser Projektentwicklung GmbH. hinzuweisen und Blaupauser Projektentwicklung GmbH. unverzüglich zu unterrichten.
  3. Der Vertragspartner hat das Eigentum der Firma Blaupauser Projektentwicklung GmbH. deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Bei Zuwiderhandeln des Vertragspartner gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt, ist der Vertragspartner ohne Anrechnung auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden (insbesondere Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet.
  4. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Firma Blaupauser Projektentwicklung GmbH. nicht gehörenden Waren erwirbt die Blaupauser Projektentwicklung GmbH. Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
  5. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. an Vertragspartner, oder bei Vermögensverfall des Vertragspartner darf Blaupauser Projektentwicklung GmbH. zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Vertragspartner betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
  6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Blaupauser Projektentwicklung GmbH. gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist.
  7. Der Vertragspartner tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Blaupauser Projektentwicklung GmbH. ab. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Blaupauser Projektentwicklung GmbH. ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemässen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Vertragspartner. Auf Verlangen von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. wird der Vertragspartner die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Blaupauser Projektentwicklung GmbH. darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
  8. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Blaupauser Projektentwicklung GmbH.. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Brutto-Listenpreis der Firma Blaupauser Projektentwicklung GmbH. massgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Brutto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Vertragspartner bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
  9. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Blaupauser Projektentwicklung GmbH.. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Blaupauser Projektentwicklung GmbH. über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

13 Lieferungen von Hardware

  1. Die Angebote von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Die Wahl des Lieferanten bleibt uns allein überlassen, weshalb bei Nichtbelieferung von unserem gewählten Lieferanten vom Vertragspartner nicht der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle verlangt werden kann. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Blaupauser Projektentwicklung GmbH., spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Vertragspartner, zustande.
  2. Blaupauser Projektentwicklung GmbH. ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Vertragspartner nicht kreditwürdig ist.
  3. Dem Vertragspartner zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Blaupauser Projektentwicklung GmbH. hergeleitet werden können.
  4. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Blaupauser Projektentwicklung GmbH. ausdrücklich vorbehalten.
  5. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartner eingelagert werden.
  6. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig^ davon, ob diese bei Blaupauser Projektentwicklung GmbH. oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte Blaupauser Projektentwicklung GmbH. mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Vertragspartner nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Vertragspartner auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des“ vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. Blaupauser Projektentwicklung GmbH. behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von Blaupauser Projektentwicklung GmbH. verschuldet wird.
  7. Sollte bestellte Ware vom Auftraggeber nicht spätestens 21 Tage nach Erteilung des Auftrages abgeholt oder übernommen werden, so gilt dies als Vertragsrücktritt des Auftraggebers.
  8. Tritt der Auftraggeber aus Gründen vom Vertrag zurück, welche nicht von der Blaupauser Projektentwicklung GmbH. zu verantworten sind, so gilt eine weitere verschuldensunabhängige Stornogebühr in der Höhe von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so sind auch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden.
  2. Für Streitigkeiten ist der Gerichtsstand ist Graz (Österreich/ Steiermark) ausschließlich zuständig.